Testamentsberatung

Bestimmen Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen

Die Erbschaftsplanung gehört zu den Dingen, die man gerne vor sich herschiebt. Doch mit einer durchdachten Nachlassplanung sorgen Sie dafür, dass Ihr Vermögen so vererbt wird, wie Sie es wünschen.

Wird die Erbfolge nicht bereits durch das Gesetz geregelt?

Grundsätzlich ja. Doch die geltenden gesetzlichen Bestimmung lassen Spielraum – so können Sie die Erbteilung bis zu einem gewissen Grad selbst gestalten.

 

In unserer Testamentsberatung analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Ist-Situation bzw. Ihre Vermögenssituation und besprechen Ihre Wünsche, wie Sie dereinst Ihr Vermögen verteilen möchten. Anschliessend zeigen wir Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten des Testaments auf, finden eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung und unterstützen Sie bei der Umsetzung der nötigen Massnahmen. 

 

Indem Sie Ihre Vermögensnachfolge regeln, erhalten Sie die bestmögliche Lösung für Ihre persönliche Familien- und Vermögenssituation. Daneben gibt es weitere gute Gründe für die Erstellung einer letztwilligen Verfügung:

Klärung von wichtigen Details

Das Testament hält Details fest, die Ihnen wichtig sind: zum Beispiel, wenn eine Person ein bestimmtes Objekt, wie ein Gemälde oder Schmuckstück, erhalten soll. Oder wenn Sie jemandem den Zutritt in Ihre Wohnung verweigern wollen. Sollte ein Erbe vorversterben, was man nie ausschliessen kann, so lässt sich im Testament die Nachfolge bestimmen und Sie können Ersatzerben benennen.

Die Ernennung eines Willensvollstreckers

In Ihrem Testament können Sie einen Willensvollstrecker ernennen. Warum ist eine solche Ernennung wichtig? Eine bedeutende Aufgabe des Willensvollstreckers liegt in der Sicherung der Erbschaft. Ohne Willensvollstrecker obliegt diese Aufgabe den Erben. Doch was geschieht mit dem Nachlassvermögen, bis die Behörden die Erbenermittlung abgeschlossen haben? Dies kann Monate oder Jahre dauern. Bis die Erben bekannt sind und ein Vertreter bevollmächtigt ist, könnten zum Beispiel die Aktienkurse ins Strudeln geraten sein. Oder die Wohnungsmiete läuft weiter, weil niemand berechtigt ist, die Wohnung zu betreten, aufzulösen und dem Vermieter zurückzugeben. Der Willensvollstrecker hingegen kann kurz nach dem Todesfall die Tätigkeit aufnehmen. Das ermöglicht ihm, das Erbe sicherzustellen, offene Verbindlichkeiten zu erfüllen und damit unnötige Kosten zu vermeiden.

Individuelle Lösungen für Ihre persönliche Lebenssituation

In gewissen Familienkonstellationen wie Patchworkfamilien oder Konkubinaten können spezielle Anordnungen im Testament von Vorteil sein, um die gewünschten Personen bestmöglich zu begünstigen. In unserer Testamentsberatung geben wir Ihnen konkrete Lösungsvorschläge für Ihre persönliche Lebenssituation. 

Wie läuft eine Nachlassplanung bei der Steiner Vorsorge ab?

In einem ersten Gespräch wird Ihre individuelle Situation besprochen. Dabei schauen wir Ihre persönliche Familienkonstellation und die Vermögenssituation an.

Wir zeigen Ihnen auf, wie Ihr Vermögen im Todesfall gemäss Gesetz oder aufgrund bisheriger Verfügungen auf Grundlage des Güter- und Erbrechts verteilt würde. Wir ermitteln pflichtteilsgeschützte Erben und berechnen die frei verfügbare Quote, also den Anteil des Erbvermögens, der nach freien Wünschen vererbt werden kann.

Sie schildern uns Ihre Wünsche, Vorstellungen und Ziele; wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsvorschläge, die Ihre Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich erfüllen.

Haben Sie sich für eine Möglichkeit entschieden, unterstützen wir Sie bei allen nötigen Schritten: zum Beispiel bei der Ausgestaltung eines Testamentsentwurf, eines Ehe- oder Erbvertrages und wenn nötig die Koordination mit dem Notariat.

Wir beraten Sie gerne

Möchten auch Sie Ihren letzten Willen festhalten? Kontaktieren Sie uns!

Flavio Galliker

MLaw Rechtsanwalt
Co-Geschäftsführer
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